Wortschatzaufgabe

Persönlichkeit - staatliche - Privatsphäre - Missbrauch - auseinandersetzen - lebender - eingehalten - Daten - personenbezogener - speichern
Ob es sich um private Organisationen oder um Stellen (z.B. Polizei und Geheimdienste, gesetzliche Sozialversicherungen, sonstige Ämter und Behörden) handelt, spielt keine Rolle.
Datenschutz ist Teil des Schutzes der , eines Grundrechtes, das die Bundesverfassung ausdrücklich festhält.
Datenschützer müssen sich deshalb zunehmend nicht nur mit den grundlegenden Fragen des technischen Datenschutzes (Datensicherheit) sondern besonders mit der effektiven Durchsetzbarkeit von Datenschutz , wenn sie Erfolg haben wollen.
In Deutschland wachen ein Bundesdatenschutzbeauftragter und verschiedene Landesdatenschutzbeauftragte darüber, dass die Bestimmungen werden.
Jeder Mensch hat eine Vielzahl von persönlichen .
Datenschutz bezeichnet ursprünglich den Schutz Daten vor Missbrauch.
Datenschutz schützt nicht Daten, sondern die der Menschen, deren Daten bearbeitet werden.
Als besonders gefährdend werden die Situationen angesehen, in denen große Organisationen - möglicherweise ohne Kenntnis der betroffenen Personen - Informationen sammeln, und auswerten. Weniger relevant ist der alltägliche Informationsaustausch in den sozialen Nahbeziehungen.
Das Datenschutzrecht beschränkt sich auf den Schutz natürlicher, Personen.
Besonders wichtig ist, dass diese Daten an niemanden weitergegeben werden dürfen, der damit treiben kann.

Datenschutz

Füllen Sie die Lücken mit dem passenden Wort aus.